Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 31.07.2000 - 5 L 428/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlaubnis zum kurzfristigen Betreten des Bundesgebiets aus zwingenden Gründe ; Ausübung des billigen Ermessens im Rahmen der Kostenentscheidung bei übereinstinmmender Erledigungserklärung bezüglich der Hauptsache; Pflicht zur Berücksichtigung der Eheschließungsfreiheit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 76.87
Aufenthaltsrechtlicher Schutz durch ein Verlöbnis eines Ausländers mit einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.07.2000 - 5 L 428/00
Dies gilt sowohl insoweit, als eine Aufenthaltsbeendigung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung auszusetzen ist, aber auch insoweit, als ausgewiesenen Ausländern im Regelfall das kurzfristige Betreten des Bundesgebietes zum Zwecke der Eheschließung mit deutschen Staatsangehörigen zu ermöglichen ist (BVerwG vom 09.07.1987 - 1 B 76/87 - VG Frankfurt (Oder) vom 23.11.1999 - 1 L 1679/99 -).Insofern wird nochmals auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, wonach sich unmittelbar an die - durch die Erteilung der Betretenserlaubnis ermöglichte - Eheschließung der weitreichende aufenthaltsrechtliche Schutz ausländischer Ehegatten Deutscher anschließt (BVerwG vom 09.07.1987 a.a.O.).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.07.2000 - 5 L 428/00
Im vorliegenden Verfahren verletzte die Verweigerung der Betretenserlaubnis die Antragstellerin in ihrem durch Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Recht der Eheschließungsfreiheit (BVerfG vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1 ff.) und bedeutete deshalb für sie eine unbillige Härte. - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.07.2000 - 5 L 428/00
Allerdings hat der mit der Aufenthaltsbeschränkung und dem Einreiseverbot verbundene Eingriff in die Eheschließungsfreiheit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. er darf nur erfolgen, soweit er zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist; die gewählten Mittel müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen (BVerfG vom 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 -, BVerfGE 35, 382 ff.).